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GENTECHNIKFREIHEIT
Zurück zum Ursprung ist der Überzeugung, dass nur eine gentechnikfreie Landwirtschaft gentechnikfreie Regionen und gentechnikfreie Lebensmittel auch in Zukunft sicherstellen kann.
Grundsätzlich gelten dabei die Bestimmungen der Richtlinien des österreichischen Lebensmittelbuches zur Definition der Gentechnikfreiheit. Darüber hinaus gilt im Rahmen des Prüf Nach! Bio-Standards die Einhaltung der quantitativen Nachweisbarkeitsgrenze für GVO von ≤ 0,1%.
Dies gilt für Saat- und Pflanzgut, Getreide und Futtergetreide sowie alle in der Verarbeitung verwendeten Zutaten, Hilfs- und Zusatzstoffe. Die Zusammensetzung der einzelnen Rezepturen wird daher mit speziellem Augenmerk auf eine garantierte Gentechnikfreiheit erarbeitet. Die Kontrolle der Gentechnikfreiheit erfolgt im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens durch akkreditierte Kontrollstellen.
Zurück zum Ursprung Produkte: für eine durchgängige Gentechnikfreiheit!





